ENERGIEAUSWEIS

So verkaufen Sie rechtssicher!

Als Immobilieneigentümer werden Sie seit dem 01.05.2014 von der Energie-Einsparverordnung (EnEV) in die Pflicht genommen. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Außerdem legen Interessenten immer größeren Wert auf die Energiebilanz eines Gebäudes. Wir übernehmen daher gern seine Erstellung, damit Sie sorgenfrei und rechtssicher den optimalen Kaufpreis erzielen können!

Wissenswertes für Eigentümer

1. Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis (niedrige Aussagekraft aufgrund starken Subjektivität)
  • Bedarfsausweis (hohe Objektivität und Berücksichtigung der baulichen Beschaffenheit)

2. Welche Art von Energieausweis für Sie die beste Wahl ist, hängt ab von:

  • Immobilienart (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Baujahr bzw. Modernisierungsstandard
  • Verwendungszweck (Verkauf oder Vermietung, Gutachten, Energieeinsparung)

3. Pflichtangaben (für Wohngebäude) bei Immobilienanzeigen (Internet/ Presse) nach § 16a EnEV:

  • Art des Energieausweises (Energieverbrauch oder Energiebedarf)
  • Energiekennwert für das Gebäude
  • Wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Für Privatanbieter

Ein verbrauchsabhängiger Energieausweis kann bei uns unabhängig von der Beauftragung bereits ab 175,00 € zzgl. MwSt. bestellt werden.

Für unsere Kunden

Die Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises im Wert von 375,00 € zzgl. MwSt. bieten wir Ihnen bei Beauftragung kostenfrei an! Damit sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern schonen zugleich Ihren Geldbeuten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind bei Rückfragen jederzeit gern für Sie da.

Denn bei Erlinghagen Immobilien sind Sie goldrichtig!

 

 

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