Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 haben sich zahlreiche Neuerungen und Regelungen ergeben, die sowohl für potenzielle Immobilieninteressenten als auch für Eigentümer von großer Bedeutung sind. Im Januar 2024 sind einige Neuerungen in Kraft getreten, über die wir Sie gerne informieren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein umfassendes Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft trat. Es schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und führt die bisherigen Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen. Das GEG legt unter anderem fest, wie hoch der Energiebedarf von Gebäuden sein darf, welche Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien gestellt werden und welche Nachweise zur Energieeffizienz zu erbringen sind. Es ist damit eine wichtige Grundlage für die energetische Bewertung von Gebäuden und hat direkten Einfluss auf potenzielle Interessenten und Eigentümer von Immobilien.
Seit Januar 2024 gelten neue Richtlinien im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies betrifft insbesondere Neubauten in Neubaugebieten, für die der Bauantrag ab dem 01.01.2024 gestellt wird. Nach den neuen Regelungen dürfen in diesen Fällen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wird sukzessive auf andere Neubauten ausgeweitet. Heizungen in bestehenden Gebäuden, die noch ordnungsgemäß funktionieren oder repariert werden können, sind davon nicht betroffen: Sie dürfen weiter betrieben werden.
Als Hauseigentümer sollten Sie derzeit einige Punkte im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beachten. Eine wichtige Information ist, dass Sie Ihre bestehende Heizungsanlage nicht zwingend austauschen müssen, solange diese noch einwandfrei funktioniert. Eine Austauschpflicht kann jedoch bestehen, wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist.
Einen besonderen Vorteil haben Hausbesitzer, die ihre Heizung jetzt auf erneuerbare Energien umstellen: Die Bundesregierung fördert diese Maßnahmen mit einem Bonus und belohnt damit Hausbesitzer, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Heizung effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten einer Umstellung auf erneuerbare Energien zu informieren und gegebenenfalls Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, um langfristig von den Vorteilen einer nachhaltigen Heizungsanlage zu profitieren.
Als Immobilieninteressent sollten Sie nun ein besonderes Augenmerk auf die Heizungsanlage der potenziellen Immobilie legen. Wenn die Heizung bereits in die Jahre gekommen ist und als veraltet gilt, sollten Sie einkalkulieren, dass ein Austausch in absehbarer Zeit notwendig sein könnte. Dies ist besonders wichtig, um sowohl einen höheren Energieverbrauch als auch mögliche Reparaturkosten zu vermeiden. Beim Kauf einer Immobilie sollten daher auch die möglichen Kosten für den Austausch der Heizungsanlage berücksichtigt werden.
Außerdem kann es ratsam sein, Immobilien zu bevorzugen, die bereits über eine umweltfreundliche Heizungsanlage verfügen, da dies nicht nur zur Energieeffizienz beiträgt, sondern auch zukünftige Kosten senken kann. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, sollten Sie genaue Informationen über das bestehende Heizsystem der Immobilie einholen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, steht Ihnen das kompetente Team von Erlinghagen Immobilien gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erfahren und individuelle Lösungen für Ihre Immobilienbedürfnisse zu besprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.